Wissenswertes rund
um unseren Kita-Alltag

Ob Aufnahmekriterien, Tagesablauf, Eingewöhnung oder gesunde Ernährung – hier finden Sie viele hilfreiche Infos rund um unseren Kita-Alltag. Wie wir den Tag gestalten, wie neue Kinder ankommen, was es zum Essen gibt und wie Mitbestimmung bei uns gelebt wird.

Ein Tag voller Entdeckungen und Freude

Unser Tagesablauf

  • 07.15 – 08.45 Uhr | Bring- und Freispielzeit
  • 08.45 – 09.00 Uhr | Gemeinsamer Morgenkreis
  • 09.00 Uhr | Gemeinsames Frühstück
  • ca. 09.30 Uhr | Zeit für geplante Angebote oder Freispiel
  • 11.00 Uhr | Kinder, die nicht in der Einrichtung essen werden abgeholt
  • ab 11.00 Uhr | Beginn des gemeinsamen Mittagessens
  • ab 11.30 Uhr | Schlafenszeit der Kinder
  • ab ca. 13.00 Uhr | Freispielzeit und Beginn der Abholzeit
  • 14.15 Uhr | Ende Betreuungszeit
  • 07.15 – 09.00 Uhr | Bringphase
  • 08.00 – 10.15 Uhr | Offenes Frühstück
  • 09.00 – 9.30 Uhr | Gemeinsamer Morgenkreis
  • 10.15 – 11.30 Uhr | Offene Angebote / Projektphase / Freies Spiel draußen
  • 11.30 – 13.00 Uhr | Offenes Mittagessen / Freispiel
  • 12.00 – 14.00 Uhr | Schlafphase
  • 14.00 – 14.15 Uhr | Weckphase
  • 13.00 – 13.30 Uhr | Ruhephase
  • 13.30 Uhr | Beginn der Abholphase Ruhekinder
  • 14.30 Uhr | Beginn Abholphase Schlafkinder
  • 14.30 – 15.00 Uhr | Snacken
  • 14.15 Uhr | Ende 7h Betreuungsblock
  • 15.15 Uhr | Ende 8h Betreuungsblock
  • 16.15 Uhr | Ende 9h Betreuungsblock 

Klare Kriterien für Kita-Aufnahmen

Unsere Aufnahmekriterien für die Kita Haiderbach

Die Aufnahme in unsere Kita erfolgt ganzjährig nach Bedarf und Kapazität. Zu unserem Einzugsbereich gehören die Orte Breitenau, Deesen, Oberhaid und Wittgert. Kinder aus anderen Ortschaften können bei Bedarf und freien Plätzen auch aufgenommen werden.

Wichtig ist uns, dass unsere Aufnahmekriterien keine Gestaltungs- und Wertspielräume eröffnen.

Gesetzliche Grundlage: Auszug aus dem Kindertagestättengesetz (KiTaG) Stand Juli 2021

Das geltende rheinland-pfälzische Kindertagesstättengesetz und das ab dem 01.07.2021 geltende Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTaG) beinhalten Regelungen zur Ausführung des SGB VIII, insbesondere auch zum Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege:

Nach 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Der zeitliche Umfang richtet sich in beiden Betreuungsformen nur nach dem individuellen Bedarf.  Nach SGB VIII sind beide Betreuungsformen gleichwertig.

Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben dagegen einen Anspruch auf den Besuch einer Kita. Dabei haben die Jugendämter dafür zu sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen für diese Altersgruppe zur Verfügung steht. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können diese Kinder auch in der Kindertagespflege gefördert werden (§ 24 Abs. 3 SGB VIII).

Diese grundsätzliche Struktur des SGB VIII lassen die §§ 14 und 15 KiTaG unangetastet. Damit bleibt es also auch für die Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr bei der Gleichwertigkeit der beiden Betreuungsformen Tageseinrichtung oder Tagespflege.

Unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Regelungen ergeben sich folgende Aufnahmekriterien:

Vorrangig aufgenommen werden

  • ältere Kinder, hier ist das Geburtsdatum maßgeblich – ab dem dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, insofern die Kapazität dieses zulässt
  • Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden
  • Kinder berufstätiger Eltern bzw. Eltern, die sich in einer Ausbildung befinden – hierunter können sich auch z.B. betroffene Personen befinden, die der häuslichen Pflege einer bedürftigen Person nachgehen
  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen

Zeitpunkt der Anmeldung des Betreuungsbedarfs
Wenn alle vorherigen Kriterien berücksichtigt wurden, ist der Anmeldezeitpunkt ausschlaggebend. Hierzu ist zu erwähnen, dass diese Regelung Vor- und Nachteile mit sich bringt. Ein Vorteil ist, dass durch das Dokumentieren des Eingangs der Anmeldung ein klarer Nachweis besteht. Es besteht allerdings der Nachteil, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch haben und daher bevorzugt aufgenommen werden.

  1. Kinder berufstätiger Eltern; Eltern die sich in Ausbildung befinden
    Hierzu ist der Kita ein Nachweis des Arbeitgebers über die Arbeitstage und Arbeitszeit vorzulegen
  2. Geschwisterkinder, die bereits in der Ganztagsbetreuung sind, werden nach Bedarfserklärung vorrangig aufgenommen
  3. Soziale Aspekte / Härtefälle
    Dies geschieht nur unter Einbeziehung der zuständigen Behörden (unvorhersehbare Einzelfallsituationen, zum Kindeswohl, etc.)

U2 Plätze (8 Monate bis 2 Jahre)
Wir bieten aktuell 5 U2 Betreuungsplätze im Betreuungsblock 7.15 bis 14.15 Uhr an.
Diese Betreuungsplätze sind kostenpflichtig. Die genaue Beitragshöhe legt das Jugendamt auf Grundlage des Einkommens der Eltern fest.

Antrag auf Kostenübernahme
Wenn Eltern die Beitragskosten nicht übernehmen können, kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Ü2 Plätze (2 bis 6 Jahre)
Ü2 Plätze sind in Rheinland-Pfalz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit der Arbeitsbescheinigung direkt in unserer Kita ein. Wenn Sie vorab Fragen zu unserem Konzept, zur Aufnahme oder zur Eingewöhnung haben, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Gesprächstermin mit unserer Kita-Leitung.

Die verbindliche Aufnahme Ihres Kindes sowie der genaue Aufnahmetermin werden Ihnen schriftlich durch unsere Kita-Leitung bestätigt.

Bitte beachten Sie: Das Einreichen des Anmeldebogens stellt noch keine verbindliche Aufnahme dar.

Download Anmeldeformular

Download Arbeitsbescheinigung

 

Sanfte Eingewöhnung für Ihr Kind

Unsere Konzepte zur Eingewöhnung

Eine gute Eingewöhnung legt den Grundstein für einen sicheren Start in den Kita-Alltag. In unserer Einrichtung folgen wir altersgerechten Konzepten, die individuell auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen, Bindungen zu stärken und den Übergang in den neuen Alltag behutsam zu begleiten.

Die Eingewöhnung von 4 - 6 Jährigen erfolgt in Anlehnung an “INFANS”, einem “Berliner Modell” des Autors Hans-Joachim Laewen.

Grundvoraussetzung für einen guten Start:

  • sanfte Eingewöhnungszeit
  • eine wichtige Bezugsperson ist anwesend
  • Bezugsperson zieht sich passiv zurück
  • Kind nicht drängen, Nähe akzeptieren
  • „Sicherer Hafen“ sein

Im U2 und U3 Bereich ist besondere Sensibilität gefragt. Eine Eingewöhnungszeit von mindestens 4 Wochen sollte eingeplant werden.

Wir gewöhnen mit Hilfe des "Peer-Group" Konzeptes ein, welches auf Erkenntnisse aus der Transitionsforschung und der Bindungstheorie basiert.

  • Peer Forschung beschäftigt sich mit Beziehung eines Kindes zu seinen Peers (gleichaltrige Kinder), die sich in einer gemeinsamen Lebenssituation (Eingewöhnung) befinden. Peer Beziehungen bieten einzigartige Impulse für die Entwicklung.
  • Bindungspersonen sind der sichere Hafen für die Kinder.
  • Bindungstheorie geht davon aus, dass soziale emotionale Erfahrungen mit ersten Bindungspersonen auf weitere Beziehung übertragen werden können (Pädagogische Fachkraft)

Die Peer-Group Eingewöhnung startet zu Beginn des jeweiligen Monats.
Die Peergroup besteht aus max. 10, mindestens 5 Kindern.

1. Phase des Ankommens: 2 - 3 Tage

  • Die Kinder bleiben 1 - 2 Stunden
  • Es kommt zu keinerlei Trennungsversuchen (außer Gang zur Toilette) Toilettengänge sollen klar kommuniziert werden

2. Erster Trennungsversuch: frühestens am 4 Tag

  • Nachdem die Kinder ins Spiel gekommen sind, verabschieden sich die Eltern nacheinander von den Kindern und verlassen den Raum.
  • Die Begleitpersonen bleiben im Kindergarten.
  • Wenn der Trennungsversuch gelingt, werden die Abwesenheitszeiten Tag für Tag erweitert.

3. Verlängerung der Trennungsphase:

  • Lässt sich das Kind nicht beruhigen (15 - 30min) muss die Bindungsperson wieder zurückkehren und die Eingewöhnung verläuft länger
  • Ein erneuter Trennungsversuch wird erst in 2 - 3 Tagen wiederholt

4. Zusammenführen der Gruppen:

  • Mitte der Zweiten Woche

Von Phase zu Phase

Unsere Übergänge

Ein besonders wichtiges Thema unseres pädagogischen Alltags sind Übergänge. Bereits mit der Eingewöhnung findet der erste Übergang statt. Doch auch in die „größere Gruppe“ zu wechseln, bedeutet für die Kinder eine Umstellung und wird entsprechend vorbereitet und begleitet.

Um den Kindern ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit vermitteln zu können, nehmen sich die Fachkräfte Zeit, um die Übergänge mit den Kindern gemeinsam zu gestalten.

Mit Beginn des zweiten Lebensjahres wechseln die U2-Kinder das erste Mal die Gruppe.

Etwa einen Monat vor diesem Wechsel startet der Übergang. Gemeinsam mit einer der Bezugserzieherinnen besucht das Kind seine neue Gruppe. So lernen die Kinder ihre neuen Erzieher*innen und Gruppenräume bereits kennen. Erste Spielpartner können gefunden und neue Kontakte geknüpft werden. Dabei bleibt die Bezugserzieherin zunächst an der Seite ihres Schützlings, um noch eine Weile als sicherer Hafen zu dienen und zwischen Bekanntem und Neuem zu vermitteln. So soll eine Bindung zwischen Kind und neuer Gruppe entstehen, die einen reibungslosen Start ermöglicht.

Mit Beginn des vierten Lebensjahres steht ein erneuter Wechsel an. 

Auch hier sorgen die Erzieher*innen bei ihren Schützlingen für einen sanften Übergang. Im "großen" Außengelände können die Kinder Kontakt zu den neuen Erzieher*innen und Kindern aufbauen. Durch Besuche in den neuen Gruppen lernen die Kinder auch die zukünftige Umgebung kennen und können sich emotional auf einen Wechsel vorbereiten.

Wir sehen die gesamte Kita-Zeit als Vorschulzeit.

Im letzten Jahr wird noch ein besonderer Fokus auf die künftigen Schulkinder gelegt. Um ihnen den Übergang in die Grundschule zu erleichtern, fördern wir das „Wir-Gefühl“ der Kinder durch regelmäßige Treffen und verschiedene Angebote. Zusätzlich dazu besuchen wir mit den Kindern die Schule (welche direkt gegenüber liegt) und treffen ihre zukünftigen Lehrer und Mitschüler.

Elternabende, Eltern-Cafés und verschiedene Programme, wie „Wäller Kinder, lernen schneller“, bereiten die Kinder emotional, sozial und kognitiv auf die Schule vor. Somit möchten wir ihnen den bestmöglichen Start in das Schulleben ermöglichen.

Verlässliche Wege zur Mitgestaltung und Rückmeldung

Partizipation und Beschwerdemanagement

Die Beteiligung von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden ist ein zentraler Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Wir schaffen Strukturen, die Mitbestimmung ermöglichen und Beschwerden auf allen Ebenen ernst nehmen. So fördern wir demokratische Kompetenzen und sorgen für ein respektvolles, offenes Miteinander.

Partizipation bildet die Grundlage unserer päd. Arbeit. Im Zuge derer werden die Rechte des Kindes durch altersangemessene Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten gesichert. Feste Regeln im Alltag (im Umgang mit anderen Kindern, mit Erwachsenen, Dinglichem usw.) werden gemeinsam erarbeitet und umgesetzt. Entsprechend der Reife der Kinder wird deren Meinung angemessen berücksichtigt.

Durch Tagesstrukturen, die Beteiligung und Mitsprache zulassen, können die Kinder in Begleitung der päd. Fachkraft Demokratie und demokratisches Handeln im Alltag erfahren. In diesen Situationen haben sie die Möglichkeit, individuelle Wünsche auszudrücken, einzubringen und zu argumentieren. Sie lernen somit, eigene Belange in die Gemeinschaft einzubringen und mit eventuell auftretenden Konsequenzen umzugehen.

Dort, wo Schäden entstehen können (körperlich, geistig oder materiell), wo Diskriminierung nicht ausgeschlossen werden kann oder wo unerwünschte Ergebnisse und Nebenwirkungen absehbar sind, sind der Partizipation feste Grenzen gesetzt. Hier übernimmt die päd. Fachkraft die Verantwortung und trifft Entscheidungen, derer Konsequenzen nicht durch die Kinder eingeschätzt werden können.

Im Rahmen einer solchen päd. Arbeit findet bereits in der Kindertagesstätte eine Bewusstseinserweiterung statt, die auf allgemein gültigen Werten und Normen der Gesellschaft basiert.

Jedes Kind hat das Recht, eine Beschwerde zu äußern und Anspruch darauf, dass diese angemessen bearbeitet wird. 
Dieser Satz ist die Grundlage für das Beschwerdemanagement mit Kindern. Seit 2012 ist die Freiheit auf Meinungsäußerung von Kindern im Bundeskinderschutz §45 SGB VIII verankert. 
Um jedem Kind die Möglichkeit der Meinungsäußerung zu geben, wird wöchentlich ein Treffen stattfinden (integriert in den Morgenkreis).
Hier werden die Kinder mit gezielten Fragestellungen und offenen Gesprächsrunden motiviert und befähigt ihre Meinung/Beschwerde/Wünsche mitzuteilen. Dazu benötigen Kinder oft Zeit und Vertrauen, welches durch die regelmäßigen Treffen aufgebaut werden soll. 
Hier lernen die Kinder, dass es wichtig ist seine Meinung zu sagen und dass sie dafür nicht verurteilt werden, sondern jede „Beschwerde“ ernstgenommen und bearbeitet wird. Ebenso soll jeder die anderen Beteiligten wahrnehmen und auch ernstnehmen und somit lernen, mit den Beschwerden anderer umzugehen. 
Um den Kindern diesen Prozess zu verdeutlichen, werden „Beschwerden und Wünsche“ an der „Wunschwand“ festgehalten. An dieser können die Kinder gemeinsam mit den Erziehern ihren Wunsch oder ihre Beschwerde aufschreiben/malen. Dabei lernen sie, etwas Negatives wie eine Beschwerde ins Positive umzukehren und daraus einen Wunsch zu formulieren. Sobald dieser bearbeitet wurde, wird er reflektiert und nach Abschluss auch von der Wand wieder entfernt. So haben Erzieher, Eltern und Kinder gleichermaßen einen Überblick und können sich in Ruhe jedem angesprochenen Thema widmen.
Um eine gelungene Kommunikation zu erreichen, ist es wichtig sich an grundlegende Gesprächsregeln zu halten. Diese beruhen auf den Prinzipen von Akzeptanz, Empathie und Kongruenz (Echtheit). 
- Sich ausreden lassen
- Jede Beschwerde ernst nehmen
- Aktives Zuhören 
- Jedem Raum und Möglichkeit zum Sprechen geben
- Konstruktives Feedback geben/ Gehörtes zusammenfassen (so werden Kommunikationsfehler vermieden)
Auch im Alltag sollen die Kinder die Möglichkeit haben frei ihre Beschwerden und Wünsche anzubringen. So soll es möglich sein auch introvertierten Kindern oder Kindern, die ihre Probleme nicht in der großen Runde ansprechen wollen, zu ermöglichen im kleinen Rahmen ihr Problem zu benennen. Hier können die Kinder die Bezugsperson, der sie sich anvertrauen wollen, frei wählen.

Die Eltern werden informiert über das Beschwerdeverfahren:
• Beim Aufnahmegespräch
• Durch pädagogische Fachkräfte
• Bei Elternabenden
• Durch Elternvertreter
• Über die Kita- Website 
• Durch Leitung und Träger


Die Eltern können sich beschweren:

• Bei den Bezugserzieher:innen oder den pädagogischen Fachkräften außerhalb der Gruppe
• Bei der Leitung/ stellvertr. Leitung
• Bei Elternabenden
• Beim Elternausschuss/ Elternvertretern
• Beim Träger


Die Beschwerden der Eltern werden aufgenommen und dokumentiert:

• im direkten Dialog
• durch Wahrnehmung und Beobachtung
• über Email oder Telefon
• bei Tür- und Angelgesprächen
• bei Elterngesprächen
• bei der Leitung/ stellvertr. Leitung

Die Beschwerden werden bearbeitet:

• nach dem entsprechenden Beschwerdeablaufplan
• im Dialog auf Augenhöhe
• in Elterngesprächen
• bei Elternabenden 
• in Elternausschusssitzungen
• in Teamgesprächen/Dienstbesprechungen
• mit der Leitung/ stellvertr. Leitung
• mit dem Träger
• durch Weiterleitung an zuständige Stelle

Uns sind die Meinungen jedes Teammitgliedes wichtig. Wir bevorzugen hier eine offene Feedbackkultur. Bei den regelmäßigen Teamgesprächen sowie bei den jährlichen Mitarbeitergesprächen hat jeder die Möglichkeit seine Ideen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge zu äußern und einzubringen. Gleichzeitig soll es aber auch die Möglichkeit der offenen Beschwerde- oder Problemäußerungen geben. In solchen Fällen kann man sich direkt an die Kitaleitung wenden. Die Beschwerde wird mit Hilfe eines Formblattes dokumentiert, durch das weiter Maßnahmen und Lösungsvorschläge festgehalten werden. In Konfliktfällen im Team, welche nicht ohne Hilfe von außen gelöst werden können, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mediation oder Supervision. Außerdem kann in schwierigen Situationen auch der Träger als Vermittler hinzugezogen werden.

Für alle Formen der Beschwerdemanagements möchten wir im nächsten Schritt individuelle Beschwerdeformulare erarbeiten. Diese sollen zukünftig eine niedrigschwellige Herangehensweise und Dokumentation von Beschwerden und Problemen gewehrleisten.

Gesund essen, selbstbestimmt genießen

Unsere Mahlzeiten: Zeiten und Abläufe

In unserer Kita erleben Kinder Mahlzeiten als festen, gut strukturierten Teil des Tages. Dabei legen wir Wert auf verlässliche Abläufe, altersgerechte Begleitung und eine angenehme Atmosphäre. Die Kinder lernen, auf ihre eigenen Bedürfnisse zu achten und mit Unterstützung selbstständig zu handeln – ob beim Frühstück, Mittagessen oder Snack am Nachmittag.

Im Rahmen des Freispiels können die Kinder zwischen 8.00 Uhr und 10.15 Uhr im „Leckerland“ ihr mitgebrachtes Frühstück einnehmen. Dabei lernen sie, Hunger und Durst selbstständig oder mit Unterstützung der Erzieherinnen zu erkennen und zu stillen. Zusätzlich bieten wir im Rahmen des EU-Schulprogramms täglich Milch und Obst an. Wasser und in der kalten Jahreszeit ungesüßter Tee stehen stets zur Verfügung. In der Sternschnuppengruppe (U2-Bereich) findet ein gemeinsames Frühstück statt, das auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmt ist.

Unser Mittagessen wird täglich frisch nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zubereitet. Die Speisepläne orientieren sich an den Wünschen der Kinder und werden regelmäßig aktualisiert. Im U3-Bereich beginnt das offene Mittagessen um 11.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Für den Ü3-Bereich findet das Mittagessen von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Mahlzeiten und fördern eine angenehme Essatmosphäre.

Der Nachmittagssnack wird täglich frisch in unserer Küche zubereitet und orientiert sich an den Vorlieben der Kinder. Zwischen 14.30 Uhr und 15.00 Uhr bieten wir abwechslungsreiche und gesunde Snacks wie Obst, Rohkost, Kekse oder Milchshakes an.

Eigene Getränke müssen nicht mitgebracht werden. Wir stellen den Kindern ganztägig Wasser, Früchte- und Kräutertees zur Verfügung. An unseren Trinkoasen in den Gruppenräumen und an der Wasserzapfanlage in der Turnhalle können die Kinder selbstständig trinken und so ihr Trinkverhalten eigenverantwortlich gestalten.

Landesspezifische Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz

Qualifizierung zur Ernährungs-Kita – 3 Sterne Kita-Küche

Eine qualitätsgesicherte Verpflegung hat eine zentrale Bedeutung in unserer Kindertagesstätte: Die Kita Haiderbach hat erfolgreich an der landesspezifischen Qualifizierung zur „Ernährungs-Kita“ teilgenommen und wurde mit drei Sternen ausgezeichnet. Diese Auszeichnung basiert auf den folgenden Qualitätsbereichen:

  • Verpflegung – der erste Stern
    Die Kita bietet eine Mittagsverpflegung an, die sich am DGE-Qualitätsstandard orientiert und täglich frisch in der hauseigenen Küche für zurzeit 73 Ganztageskinder und bis zu 10 Krippenkinder zubereitet wird.
     
  • Essatmosphäre und Ernährungsbildung – der zweite Stern
    Die Mahlzeiten werden in einer angenehmen, familienähnlichen Atmosphäre in den Gruppenräumen ungestört eingenommen. Ergänzend finden regelmäßig Aktivitäten zur Ernährungsbildung statt. Die Kinder sammeln dabei praktische Erfahrungen beim Säen, Pflanzen und Ernten genauso wie beim gemeinsamen Kochen und Backen. Dazu findet einmal im Jahr ein Besuch auf dem Bauernhof statt.
     
  • Verpflegungskonzept – der dritte Stern
    Für den dritten Stern wurde das bestehende Verpflegungskonzept um zusätzliche Qualitätsmerkmale ergänzt. Die Kita Haiderbach bietet Zwischenmahlzeiten am Morgen und Nachmittag an, die sich aus der langjährigen Teilnahme am EU-Schulobst- und Schulmilchprogramm ergeben. Dadurch erhalten alle Kinder täglich frisches Obst, Gemüse und Milch. Abgerundet wird dieser Plus Punkt durch die Einführung eines regelmäßigen Aktionstags: „Das gesunde Frühstück“.

Die Auszeichnung ist für drei Jahre gültig. Anschließend erfolgt ein Re-Audit zur Qualitätssicherung.

Hinweis: Weitere Informationen zur landesspezifischen Qualifizierung zur Ernährungs-Kita finden Sie auf der offiziellen Webseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz:

Gesunde Routinen, die Freude machen

Unser Müslimittwoch mit Jolinchen

Eine qualitätsgesicherte Verpflegung hat in der Kita Haiderbach einen hohen Stellenwert – ebenso wie die Freude an gesunder Ernährung. Seit 2024 beteiligt sich die Kita daher am AOK-Präventionsprogramm „JolinchenKids – Fit und gesund in der Kita“, das gesundheitsfördernde Impulse kindgerecht in den Alltag einbindet.

Ein fester Bestandteil ist unser Müslimittwoch: Einmal pro Woche frühstücken die Kinder gemeinsam mit dem Drachenkind Jolinchen ein selbst zubereitetes Müsli aus frischen, vollwertigen Zutaten. Die Kinder wählen selbst, was in ihre Schale kommt – ganz nach Geschmack und Appetit. So erleben sie gesunde Ernährung als etwas Positives und Mitbestimmtes. Der Müslimittwoch fördert sowohl Ernährungsbildung als auch Gemeinschaftssinn – mit Spaß, Selbstständigkeit und einer extra Portion Energie für den Tag.

Sie finden auf dieser Seite viele grundlegende Informationen über unsere Kita und unser Betreuungskonzept. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Persönlich in unserer Kita, telefonisch oder per E-Mail. Unsere Sprechzeiten sind montags von 8 - 9 Uhr
und donnerstags von 8 - 15.30 Uhr.